Als Mann, kein Forscher, kein Wissenschaftler, kein forschender Wissenschaftler und auch kein Experte, der ich, seit ich in meinem Lebenslauf Kenntnis von Prostituierten erlangte, deren Milliöh mich von Anfang meiner Kenntnis derselben stets anwiderte und ich mithin gegen diese Art von Ausübung sexueller Praktiken war und bin, bin ich seitdem gegen jegliche Art von Prosititution, wie ich übrigens auch gegen Pornographie bin, voll eklig all das Zeugs, menschenunwürdig Frauenverachtend und überhaupt, unter aller Sau.
Prostitution ist für mich persönlich, also aus meiner ganz persönlichen Sicht, schlichtweg verachtende, menschenunwürdige und menschenfeindliche Ausbeutung. Ausbeutung allerdings auch in dem Sinne, als daß das von der ausgebeuteten Frau erwirtschaftete Geld sich ein Dritter, nämlicher der Zuhälter (Schwerverbrecher) aneignet. Legalisiert wurde diese kriminelle Tätigkeit zudem mit der menschenverachtenden Gesetzgebung, nämlich dem ProstG (s.u.) von Rot/Grün (Beihilfe zur Zuhälterei der Schwerverbrecher).
(
"Arbeitslose können sich mit Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Prostituierte selbstständig machen. [..] Die BA sei zu den Zuschüssen gesetzlich verpflichtet, da das 2002 von Rot-Grün in Kraft gesetzte Prostitutionsgesetz sexuelle Dienstleistungen rechtlich absichere."
http://www.n-tv.de/politik/Starthilfe-fuer-Prostituierte-article158051.html) Eine Perspektive für arbeitslose Hauptschulabschlusolventinnen...? aber hallo, wie krank ist das denn?
Nun gut oder eher nicht. Als Mann, als denkender, einer der sich daraus folgend mit Zusammenhängen beschäftigt, der der Meinung ist, nur aufgrund des Erkennens von Zusammenhängen, verbunden mit Denken, Nachdenken und dergleichen, versteht er das, dachte ich mir nun folgendes:
Seit tausenden von Jahren leben wir, mit Hilfe der jeweiligen Religionen, in einer Männergesellschaft, das hat sich bis heute nicht geändert. Die Verhältnisse sind so. Männer sind die Macher, sie machen die Gesetze und die Religionen. Natürlich nur die Gesetze und die Religionen, die sie für sich selbst für richtig halten, die, die das nicht so sehen, für die gibts dann ne Hölle, Pranger oder Auschluß aus der Volksgemeinschaft, die Buddhisten bieten sogar 12 Höllen an. Gehen sie zu weit und das tun sie oft, sehr oft, und das Volk rebelliert, machen sie Zugeständnisse, formulieren alles um, nur der Kern, der bleibt derselbe. Es merkt halt keiner, jedenfalls nicht sofort.
Aufgrund dessen kommt dann sowas bei raus:
Noch im Jahre 1966 sah der Bundesgerichtshof den engagierten ehelichen Beischlaf als Voraussetzung zum Erhalt der Ehe an (BGH, Urteil vom 2. November 1966, Az. IV ZR 239/65):
„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine
Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. (...) Deshalb muss der Partner, dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden, aber auch nicht, die Gewährung des Beischlafs als ein Opfer zu bejahen, das er den legitimen Wünschen des anderen um der Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt, jedenfalls darauf verzichten, seine persönlichen Gefühle in verletzender Form auszusprechen.“
Heute gilt dieses Urteil nach wie vor, nämlich im Umkehrschluß des § 1353 BGB, Eheliche Lebensgemeinschaft: (1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.
Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist
(nur dann) nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu
http://static.twoday.net/modBetterEditor/editor_icon_italic.gifleisten, wenn
(und nur dann) sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Nun ja, wie weist die Ehe-Frau "Mißbrauch", zum Beispiel Vergewaltigung in der Ehe nach...?
Insoweit der Herr Professor Dieter Henrich: Familienrecht. 5. Auflage, 2009:
"Als körperliche Gemeinschaft dient die Ehe auch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs unter wechselseitiger Rücksichtnahme auf Gesundheit und psychische Disposition".
Sag ich doch, alles nur eine Frage der Interpretation, der Interpretation derer, die das Interpretieren dürfen.
Also, alles wie gehabt, wie vor dem 1.1.1967... - Wunderbar! Oder eher nicht.
Das heißt, der Mann, in der Regel der Mann, erhebt stets seinen Anspruch auf Sex in der Ehe (allerdings auch außerhalb derselben) und diesen mit allen ihn bis dahin bekannt gewordenen widerlichen Praktiken, man will ja "experimentieren", soll ja "Spaß" machen, "Abwechslung" in die Ehe bringen, dafür trägt Ehefrau sogar ein Pferdegeschirr (Strapse und dergleichen) um dem Manne "sein Recht" zukommen zu lassen... Bekommt er ihn nicht, den Sex oder diesen widerlichen, nimmt er sich ihn, das nennt man draußen, also außerhalb der Ehe, Vergewaltigung. Ja, und die ist dort strafbar. In der Ehe zwar auch, aber wie weist Ehe-Frau Vergewaltigung in der Ehe nach? Insbesondere bei den Verhältnissen, heute. Sie hat ja schon so Probleme, den männlichen Richtern darzutun, daß sie vergewaltigt wurde, wird, immer mal wieder. Also: geht gar nicht.
Ach ja, da wäre noch ein Drittes Ausbeutungsverhältnis der Frau, das übrigens auch im Rahmen der Ausbeutung in der Ehe vertraglich vereinbart ist, im § 1360 BGB, Verpflichtung zum Familienunterhalt, Satz 1: Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.
Namentlich also ein Arbeitsverhältnis. Das ist das Gleiche wie oben, Arbeitnehmerin/Arbeitgeber; Sexarbeiterin/Sexarbeitgeber... Also ein Dritter nimmt sich das von der Frau erwirtschaftete Geld, weil ihm die Fabrik gehört. Ist zwar kein Zuhälter insoweit, jedoch sowas ähnliches...beziehungsweise sie nähern sich an, insbesondere dann, wenn es sich um Bordellunternehmer handelt. Die Pornotussi Beate Uhse hat ja auch ne Aktiengesellschaft, deren Aktien von Männern ge- und verkauft werden, an der Börse, das ist zwar kein Puff, aber tendenziell sowas ähnliches, Männer geilen sich auch dort auf, bevor sie in den Puff gehen, die Börse, quasi ein VorPuff.
Was hat nun das BGB, das Familienrecht, das Arbeitsrecht und das Rot/Grüne ProstGesetz mit der Prostition zu tun? Alles. Denn es ist im Grunde alles das Gleiche und letztlich auch das Selbe, von Männern gemacht und von Männern genutzt.
Grundlage von alldem: Das Ausbeutungsverhältnis! Mehr is nich. Vielleicht mal daran rumfummeln? Dann erledigt sich das Übrige von selbst...
Hat zwar nur drei §§, Gesetze für Frauen brauchen offenbar nicht mehr, aber die habens in sich:
http://www.gesetze-im-internet.de/prostg/BJNR398310001.html,